Im Rahmen der Wahlrechtsreform der großen Koalition, die auf den letzten Metern vor der Bundestagswahl 2021 verabschiedet wurde, setzte die Union durch, daß es drei ausgleichslose Überhangmandate im Bundestag geben wird. Bei der Bundestagswahl fielen diese der CSU zu.
In Kürze werden Andreas Scheuer und Stefan Müller die Fraktion verlassen und ihre Mandate niederlegen. Dadurch wird die CSU-Fraktion um zwei Mandate auf 43 Abgeordnete schrumpfen, denn bei ausgleichslosen Überhangmandaten gibt es keinen Nachrücker. Diese Entscheidung fiel bereits vor Jahrzehnten und schlug sich auch in der Wahlrechtsreform der großen Koalition nieder. Während beim Ausscheiden von Abgeordneten der anderen Fraktionen die freiwerdenden Plätze mit Nachrückern von der Landesliste wieder aufgefüllt werden, ist dies bei den ersten drei Abgeordneten der CSU wegen der ausgleichslosen Überhangmandate nicht der Fall. Erst wenn ein vierter Abgeordneter der CSU sein Mandat niederlegt, wird es wieder einen Nachrücker geben.
Im Rahmen der Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition wird dies keine Rolle mehr spielen, weil die Entstehung der Überhangmandate im Rahmen dieser Reform vollständig unterbunden wurde.